Waffentechnik Thiemann - Prämienstrasse 49 - D-41844 Wegberg - Telefon : +49 (0) 2434 993231 - Fax : 02434 925978
                              Geschäftszeiten: Mo: geschlossen, Di-Fr: 09:30 - 12:00 Uhr und 14:30 - 18:00 Uhr
                                      Sa: 09:30 - 12:00 Uhr, oder nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
  I. Allgemeines - Geltungsbereich

1.  Es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Waffentechnik Thiemann für den Verkauf von Produkten       und/oder handwerklicher Arbeiten, mit denen sich der Besteller bei Auftragserteilung  einverstanden erklärt. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
2.  Entgegenstehenden oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des Bestellers wird hiermit widersprochen; sie werden gegenüber   Waffentechnik Thiemann nur wirksam, wenn wir diesen Änderungen schriftlich zustimmen. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass eine Bestellung unter Hinweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  des Bestellers erfolgt.
3.  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten und/oder handwerklichen Leistungen sind Grundlage auch für alle künftigen Geschäfte zwischen Waffentechnik Thiemann und dem Besteller.
4.  Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet  werden kann. Unternehmer  i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer  gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

II. Vertragsschluss

1.  Sämtliche Angaben zu den Produkten sind freibleibend und stellen die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar (invitatio ad offerendum). Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.  Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Waffentechnik Thiemann wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangbestätigung stellt noch keine  verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
3.  Ein Vertragsschluss kommt erst durch Abgabe der Annahmeerklärung seitens Waffentechnik Thiemann wirksam zustande.
4.  Waffentechnik Thiemann ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von sieben Werktagen nach Eingang anzunehmen, die Bestellung abzulehnen oder die Bestellmenge zu  begrenzen.
5.  Der Vertragsschluss erfolgt, sofern es sich um erwerbsbeschränkte Produkte nach dem Waffengesetz handelt,  unter dem Vorbehalt, dass der Besteller in eigenem Namen handelt und zum Erwerb von Waffen  oder Munition berechtigt ist und insofern im Besitz einer gültigen Erwerbsberechtigung nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland ist und diese uns im Original vorliegt.
6.  Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger - nicht ordnungsgemäßer oder zeitlicher Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur  teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. 

III. Zahlungsbedingungen


1.  Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
2.  Die auf der Website von Waffentechnik Thiemann genannten Preise sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich in Euro bei Abholung der Ware durch den Besteller.
3.  Die Zahlung ist mit dem Vertragsschluss sofort fällig und hat spätestens bei Übergabe der Ware zu erfolgen.
4.  Alle Preise verstehen sich ohne Skonto oder sonstige Nachlässe einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer.
5.  Hinsichtlich erwerbsbeschränkter Produkte verpflichtet sich der Besteller, die Ware innerhalb von zehn Tagen ab dem bei der Bestellung bekannt gemachten Abholungstermin, in unseren Geschäftsräumen  persönlich abzuholen und den Kaufpreis zu entrichten. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungsverzug.
6.  Im Falle eines Zahlungsverzuges ist  Waffentechnik Thiemann berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in Höhe von 5% und für Unternehmer in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
7.  Dem Besteller stehen Zurückbehaltungsrechte nur zu, soweit deren Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und diese rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt worden sind.


IV. Lieferungen


1.  Bei Vertragsschluss mit einem Verbraucher wird grundsätzlich ein Versendungskauf von Produkten, die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, ausgeschlossen. Diese Ware kann  ausschließlich durch den Besteller in unseren Geschäftsräumen nach Vorlage einer gültigen Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland, persönlich abgeholt werden.
2.   Der Besteller verpflichtet sich, nach Erhalt einer Benachrichtigung zur Abholung der Ware, diese innerhalb von vierzehn Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Annahmeverzug.
3.  Lieferungen an Unternehmer erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und einer gültigen, uns vorliegenden Erwerbserlaubnis nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland. Liefertermine sind  unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise eine Lieferfrist schriftlich zugesagt wurde. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Bestellers.


V. Gefahrübergang


1.  Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht, auch bei Teillieferung,  mit der Übergabe der Ware durch uns auf den Besteller über.
2.  Beim Versendungskauf von Waren, die keiner Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, oder im Rahmen des Vertragsschlusses mit einem Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen  Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware - auch bei Teillieferung -  mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten  Personen oder Anstalt auf den Unternehmer über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Transportunternehmens für den Unternehmer steht im Ermessen von  Waffentechnik Thiemann, sofern nicht eine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Waffentechnik Thiemann ist berechtigt, zu Gunsten und auf Kosten des Unternehmers eine Transportversicherung  abzuschließen.
3.  Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.


VI. Rückgaberecht


1.  Nur für Rechtsgeschäfte, die ein Verbraucher abschließt, besteht ein gesetzliche Rückgaberecht innerhalb von zwei Wochen, ohne dass es seitens des Verbrauchers einer Begründung für die Rückgabe bedürfte.
2.  Die Zwei-Wochen-Frist beginnt im Zeitpunkt des Erhalts der Ware; sie wird durch Rücksendung der vollständigen, ungebrauchten und unbeschädigten Ware  an

Waffentechnik Thiemann
Prämienstrasse 43
41844 Wegberg

gewahrt.

3.  Eine Rückgabe von Waren die einer Erwerbsbeschränkung nach dem Waffengesetz unterliegen, kann nur nach vorheriger Rücksprache mit uns erfolgen, da an den Transport solcher Waren besondere  Anforderungen gestellt werden.
4.  Das Rückgaberecht gilt nicht für Artikel, die Waffentechnik Thiemann nicht im Lager führt und die auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin beschafft wurden.
5.  Sofern der Besteller sein Rückgaberecht durch Rücksendung ausüben möchte, hat er die Rücksendungsabsicht bei Waffentechnik Thiemann in Schriftform postalisch rechtzeitig anzuzeigen. Ergänzend gelten  die Regelungen des Artikel XII.
6.  Werden beschädigte oder defekte Artikel zurückgegeben, so ist der Besteller uns gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet.


VII. Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung

1.  Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern, die nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB sind, erfolgt eine Warenrücknahme nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme-  oder Gutschriftersuchen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher Bestätigung durch Waffentechnik Thiemann.
2.  Nimmt ein Besteller, der nicht Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist Waffentechnik Thiemann berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als  pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen  Schadens behält sich Waffentechnik Thiemann das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Käufers ist Waffentechnik Thiemann berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr  des Käufers bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Besteller an Waffentechnik Thiemann für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren  Nachweis pro Monat pauschal 150,- Euro zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle  außergewöhnlich hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.

VIII. Eigentumsvorbehalt


1.  Waffentechnik Thiemann behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus  gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und  anerkannt ist.
2.  Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Waffentechnik Thiemann berechtigt, die Ware herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt kein Rücktritt vom  Vertrag vor, es sei denn, Waffentechnik Thiemann hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Waffentechnik Thiemann ist nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die  Verbindlichkeiten des Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
3.  Der Besteller ist verpflichtet die Ware pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.  Sofern Wartungs- und Pflegearbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechzeitig durchführen.

4.  Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit eine Drittwiderspruchsklage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte  nicht in der Lage ist, Waffentechnik Thiemann die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.
5.  Der Besteller ist nicht berechtigt, die nichtbezahlte Ware im ordentlichen Geschäftsverkehr weiter zu verkaufen oder weiter zu geben. 


IX. Ausschluss des Rücktritts


1.  Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn der zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von Waffentechnik Thiemann zu  vertretenden Verschulden beruht. Bei unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
2.  Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Besteller gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Ware verpflichtet wäre.


X. Ausschluss des Rücktritts


1.  Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel der Ware beruht, kann der Besteller nur zurücktreten, wenn der zum Rücktritt berechtigende Umstand auf einem von Waffentechnik Thiemann zu  vertretenden Verschulden beruht. Bei unerheblicher Pflichtverletzung ist ein Rücktritt ausgeschlossen.
2.  Ein Rücktritt ist ferner in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Besteller gesetzlich nur noch zum Wertersatz anstelle einer Rückgewähr der Ware verpflichtet wäre.


X. Gewährleistung


1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
2.  Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch sieben Werktage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen  Verkehr gelten ergänzend § 377 HGB. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Einen Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anpruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der  Mängelrüge.
3.  Soweit ein Mangel der Kaufsache innerhalb eines Jahres nach Lieferdatum auftritt, ist der Verbraucher nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier  Ware berechtigt (Nacherfüllung). Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte bereits jetzt als akzeptiert. Ist die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen  Kosten verbunden, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrags, können nur nach Ablauf einer  angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
4.  Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs-/Garantiefristen in Kraft; § 203 BGB bleibt unberührt.
5.  Soweit durch Waffentechnik Thiemann technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.
6.  Angaben in bei Vertragsschluss gültigen Beschreibungen über Lieferumfang, Aussehen, etc. stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar.


XI. Haftungsbeschränkungen und -freistellungen sowie Verjährungsbeschränkungen


1.  Mit Ausnahme der Haftung für eine Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich  etwas anderes vereinbart wurde. Waffentechnik Thiemann haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet Waffentechnik Thiemann nicht für  entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Dies gilt auch, wenn und soweit Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Waffentechnik Thiemann vorliegen.
Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug,  Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht.
2.  Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit einer Frist von einem Jahr. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen  Verjährungsvorschriften.
3.  Der Besteller stellt Waffentechnik Thiemann von allen Nachteilen frei, die dieser durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Bestellers - gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig - entstehen können.

XII. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
Waffentechnik Thiemann kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Insolvenz- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung der Insolvenz mangels Masse,  Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden.


XIII. Rücksendungen

Rücksendungen, gleich aus welchem Grunde, dürfen nur mit Zustimmung von Waffentechnik Thiemann vorgenommen werden und müssen Porto - oder frachtfrei erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht  angenommen, können also gegebenenfalls nicht fristwahrend wirken. Gleiches gilt für Mängel der Frankierung. Das Transportrisiko für Rücksendungen trägt der Besteller.


XIV. Gerichtsstand, anwendbares Recht
1.  Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich  aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Mönchengladbach oder Erkelenz.
2.  Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen Waffentechnik Thiemann und dem Besteller gilt das Recht der  Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.


XV. Schutzrechte Dritter


1.  Im Fall einer angeblichen Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte durch Ergebnisse der von Waffentechnik Thiemann erbrachten Lieferungen oder Leistungen wird Waffentechnik Thiemann nach  eigener Wahl  entweder ein Nutzungsrecht erwirken, die Produkte so ändern, dass die Schutzrechte nicht verletzt werden oder die Produkte austauschen. Ist dies Waffentechnik Thiemann nicht zu angemessenen  Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu.
2.  Die Pflicht von Waffentechnik Thiemann zur Leistung von Schadensersatz richtet sich nach Art. X.
3.  Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Waffentechnik Thiemann bestehen nur, soweit der Besteller uns über die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich informiert, eine  Verletzung nicht anerkennt und Waffentechnik Thiemann alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.
4.  Waffentechnik Thiemann haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten, wenn diese auf eine Änderung der Ergebnisse der Lieferungen und Leistungen beruhen, die ganz  oder teilweise nicht von Waffentechnik Thiemann ausgeführt oder autorisiert waren. Waffentechnik Thiemann haftet ferner nicht für Schutzrechtsverletzungen, die aus einer für die betreffenden Ergebnisse der  Leistungen nicht vertraglich vorgesehenen Verwendung resultieren.
5.  Weitergehende oder andere als die in diesem Artikel geregelte Ansprüche sind ausgeschlossen.



XVI. Verwendung von Kundendaten


Die für die Abwicklung der Bestellung erforderlichen Daten werden unter Einhaltung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Verkäufer (Unternehmer) behält sich  jedoch vor, Daten zum Zwecke der Kreditprüfung anderen Unternehmen sowie Auskunfteien zu übermitteln.


XVII. Erwerb von erlaubnispflichtigen Schusswaffen und Munition


1.  Sämtliche angebotenen Waren (in den Geschäftsräumen oder Internetportal) unterliegen dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland (WaffG) und sind nur beschränkt erwerbbar.
2.  Gemäß § 34 WaffG dürfen Waffen oder Munition nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden.
3.  Ein Erwerb der angebotenen Waren kann ausschließlich von hierzu gemäß §§ 10 und 13 ff. WaffG berechtigten Personen erfolgen. Dies sind Personen, die die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von  Schusswaffen und Munition in der Bundesrepublik Deutschland haben.
4.  Mit der Akzeptierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Besteller, auf die Erfordernisse einer gültigen Waffenerwerbsberechtigung hingewiesen worden zu sein.
5.  Mit der Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Besteller, eine gemäß § 34 WaffG berechtigte Person zu sein und eine gültige Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und  Munition in der Bundesrepublik Deutschland zu haben.
6.  Die Auslieferung der Ware kann nur nach Vorlage der hierzu erforderlichen Erlaubnisurkunde im Original erfolgen. Die Prüfung der Erlaubnis wird in unseren Geschäftsräumen durchgeführt. Die Erlaubnis, sowie  ein gültiger Personalausweis sind bei der Abholung zwingend vorzulegen.


XVIII. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der  übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine des geltenden Rechts ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise  wirtschaftlich am nächsten kommt.